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Bescheidprüfung / Rechtsbehelfe

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Jeder 3. Steuerbescheid ist fehlerhaft!

Nachlässigkeiten bei der Erfassung der Daten seitens des Finanzamts ist ein Grund. Aber auch bewusste Abweichungen erfolgen oft zu unrecht. So oder so: Eine gewissenhafte Kontrolle der erlassenen Bescheide ist wichtig:
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht.

Dafür brauchen Sie einen gewissenhaften  und stets auf dem aktuellen Rechtsstand stehenden Steuerberater, der auch für die Durchsetzung Ihrer Rechte kämpft.

Die Prüfung der Bescheide ist für uns mehr als nur eine Pflichtübung:

Wir prüfen ihren Bescheid unmittelbar nach Eingang.
Wir sorgen dafür, dass keine Fristen versäumt werden.
Wir kennen und beachten die aktuellen Rechtsänderungen.
Wir prüfen, ob wegen bereits an-hängiger Rechtsverfahren  Einspruch eingelegt werden kann.
Wir beraten Sie fachkompetent über die Erfolgschancen von Rechtsbehelfsverfahren.
Wir legen für Sie Einspruch ein und vertreten Sie, falls notwendig auch vor den Finanzgerichten.
Wir überprüfen die festgesetzten Vorauszahlungen und beraten Sie im Hinblick auf notwendige Anpassungen.
Wir prüfen nicht nur die Bescheide des Finanzamts, sondern auch die der verschiedensten Institutionen, wie: Gemeinde, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Berufsgenossenschaft, Sozialversicherungsträger usw.

Sie haben Sicherheit, dass in den Bescheiden keine Fehler enthalten sind.
Sie haben Gewissheit, dass alle notwendigen Rechtsmittel von uns fristgerecht ausgeschöpft werden.
Sie profitieren von unserer ständigen Fort- und Weiterbildung zur neuesten Rechtsprechung.
Sie gewinnen wertvolle Zeit und vermeiden unnötigen Ärger, wenn Sie uns die Bescheidprüfung und die zeitaufwendigen Rechtsbehelfsverfahren übertragen.
Sie wissen, dass Sie nicht mehr Steuern als nötig bezahlen.


Sie erhalten von uns:

  • Den geprüften Originalbescheid mit Prüfzeichen
  • Eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Bescheidprüfung
  • Eine Erläuterung über die Abweichungen, falls Bescheid und Steuererklärung nicht übereinstimmen
  • Kopien aller in Ihrem Auftrag geführten Schriftwechsel.

 

Machen Sie den ersten Schritt in Ihre erfolgreiche Zukunft - wir beraten Sie gerne.
Kontaktieren Sie uns per Mail oder telefonisch und vereinbaren Sie ein Erstgespräch.

 

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