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Bayerische Grundsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige „Einheitsbewertung“ als Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Die Einheitsbewertung kann durch den Ansatz veralteter Werte (aus dem Jahr 1964) zur Ungleichbehandlung der Steuerzahler führen. Deshalb werden auf
den Stichtag 01.01.2022 neue Bemessungsgrundlagen festgestellt, wofür alle Grundbesitzer bis zum 31. Oktober 2022 eine Steuererklärung abgeben müssen.